Kündigungszustellung · HR & Kanzleien

Kündigung zustellen –
mit Nachweis, dass sie zugeht.

Persönliche Zustellung von Kündigungen, Abmahnungen und fristgebundenen Schreiben – mit lückenlosem Übergabeprotokoll, Foto-Dokumentation auf Wunsch und belastbarer Dokumentation des Zugangs. Deutschlandweit, DSGVO-konform.

100 %
Protokoll & Nachweis
Foto
Übergabe-Nachweis auf Wunsch
DE-weit
Persönliche Zustellung
DSGVO
Konforme Abwicklung
Übergabeprotokoll mit Zeitstempel
Foto-Dokumentation auf Wunsch
Geschulte, persönlich eingewiesene Boten
Verschlossene Übergabe – auf Wunsch mit Inhaltskenntnis
Eilzustellung am selben Tag möglich (Rhein-Main)
Warum nicht einfach per Post?
Eine falsch zugestellte Kündigung kostet schnell ein Monatsgehalt – oder mehr.

Eine Briefkasten-Zustellung ohne Nachweis lässt sich im Streitfall anfechten – und im Kündigungsschutzprozess trägt der Arbeitgeber die Beweislast für den Zugang. Mit einem geschulten Boten als Zeugen und einem ordnungsgemäßen Übergabeprotokoll ist der Zugang nachvollziehbar dokumentiert: Datum, Uhrzeit, Übergabeperson, Ort – orientiert an den Anforderungen der arbeitsgerichtlichen Praxis.

Wenn der Zugang zweifelsfrei sein muss.

HR
Arbeitnehmer-Kündigungen
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen – fristwahrend zugestellt, mit Übergabeprotokoll.
HR
Abmahnungen
Dokumentierte Übergabe, bevor es zur Kündigung kommt. Vor Gericht ein entscheidender Baustein.
Recht
Fristgebundene Schreiben
Widerruf, Mahnung, Vertragsbeendigung – immer dann, wenn ein Datum zählt.
Recht
Zustellung an Geschäftsführer
Persönliche Übergabe im Büro oder Privatadresse, auch ohne Termin – nach den Regeln des Zugangs.
Kanzlei
Anwaltliche Botenpost
Schriftsätze, Mahnungen, vorgerichtliche Forderungen – mit beweisfester Übergabe.
Vermietung
Mieter-Kündigungen
Kündigung des Mietverhältnisses inkl. Beweis des Zugangs am genannten Tag.
Ausschreibung
Submissionen
Angebotsunterlagen termingenau eingereicht – mit dokumentierter Übergabe vor Submissionsschluss.

In 4 Schritten zur nachweissicheren Zustellung.

1
Auftrag
Sie übergeben uns das verschlossene Schreiben – am Standort, per Abholung oder im Büro.
2
Zustellung
Geschulter Bote stellt persönlich zu – am Wohn- oder Arbeitsplatz; auf Wunsch mit Identitätsabgleich, soweit der Empfänger mitwirkt.
3
Protokoll
Datum, Uhrzeit, Übergabeperson, Ort und Umstände werden lückenlos festgehalten.
4
Übergabe an Sie
Sie erhalten das unterschriebene Protokoll – per E-Mail, im Original oder beides.

Lückenlos. Datiert. Unterschrieben.

Datum und Uhrzeit der Übergabe – minutengenau.
Name und – soweit angegeben – Funktion der entgegennehmenden Person; auf Wunsch mit Identitätsabgleich.
Adresse der Übergabe – Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Geschäftssitz.
Identität des Boten sowie dessen Unterschrift.
Foto-Dokumentation der verschlossenen Sendung und des Übergabe-Orts – auf Wunsch.
Vermerk bei Nichtantreffen – inkl. Versuchen, Uhrzeiten und Folgemaßnahme (Einwurf, erneuter Versuch, Rücksprache).
Auf Wunsch: Inhaltsnachweis nach dem Vier-Augen-Prinzip – der Inhalt wird vor dem Verschließen dokumentiert, damit auch der Inhalt belegbar ist.
Übergabeprotokoll
Nr. 2025-04711
Auftraggeber
[Ihr Unternehmen]
Empfänger
Herr / Frau ___________
Adresse
Musterstraße 12, 60311 Frankfurt
Sendungsart
Verschlossener Umschlag, DIN A4
Datum / Uhrzeit
15.04.2025, 09:42 Uhr
Übergabe an
Empfänger persönlich
Identität
bestätigt · Empfänger persönlich
Foto-Nachweis
Anlage 1 – 3
C. Waßmann
Bote · Greenlox
_____________
Empfänger
Sie haben heute noch eine Kündigung zuzustellen?
Rufen Sie an – im Rhein-Main-Gebiet fahren wir oft noch heute. 24/7 erreichbar.
06003/999 900

Was HR, Kanzleien und Hausverwaltungen wissen wollen.

Ist eine Zustellung durch einen Boten gerichtsfest?
Eine Botenzustellung mit ordnungsgemäßem Übergabeprotokoll gilt vor deutschen Arbeitsgerichten als belastbarer Zugangsnachweis, weil der Bote als Zeuge zur Verfügung steht und die Übergabe lückenlos protokolliert ist. Auf Wunsch nimmt der Bote den Inhalt vor dem Verschließen zur Kenntnis, um auch den Inhalt bezeugen zu können. Die abschließende Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.
Was passiert, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird?
Wir versuchen die persönliche Übergabe nach abgestimmter Strategie: gleicher Tag mehrfach, Folgetag, am Arbeitsplatz oder am Wohnsitz. Erfolgt keine persönliche Übergabe, nehmen wir auf Ihren Wunsch einen Einwurf vor – mit Foto-Dokumentation des Briefkastens (Namensschild) und protokolliertem Zeitpunkt. So ist der Einwurf in den Machtbereich des Empfängers (§ 130 BGB) lückenlos dokumentiert und der Bote steht als Zeuge zur Verfügung. Den genauen Zugangszeitpunkt würdigt im Streitfall das Gericht.
Wie schnell können Sie zustellen?
In der Region Rhein-Main meist noch am selben Tag, deutschlandweit innerhalb von 24 Stunden. Bei eiligen Fristen organisieren wir die Zustellung als Direktfahrt – Sie geben uns Bescheid, wir setzen uns in Bewegung.
Können Sie auch belegen, WAS im Umschlag war?
Auf Wunsch ja. Beim optionalen Inhaltsnachweis wird der Inhalt vor dem Verschließen nach dem Vier-Augen-Prinzip dokumentiert. So lässt sich im Streitfall nicht nur der Zugang des Umschlags belegen, sondern auch dessen Inhalt – genau die Lücke, die ein einfaches Einwurf-Einschreiben offenlässt.
Warum nicht einfach per Einwurf-Einschreiben?
Ein Einwurf-Einschreiben belegt nur, DASS ein Umschlag eingeworfen wurde – nicht von wem und mit welchem Inhalt, und der Postzusteller steht als Zeuge praktisch nicht zur Verfügung. Bei der persönlichen Botenzustellung übergibt ein namentlich benannter, als Zeuge verfügbarer Bote – mit Protokoll, Zeitstempel und auf Wunsch Inhaltsnachweis.
Bekommt der Empfänger zu sehen, was er unterschreibt?
Nein. Der Empfänger quittiert lediglich die Entgegennahme eines verschlossenen Schreibens an einem bestimmten Datum. Inhalt und Absender sind im Protokoll allgemein gehalten („verschlossener Umschlag"). Das Innere des Schreibens bleibt vertraulich. Auf Wunsch dokumentieren wir zusätzlich den Inhalt der Sendung vor dem Verschließen (Inhaltsnachweis), damit im Streitfall auch der Inhalt belegbar ist.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
Wir arbeiten DSGVO-konform mit dokumentierten Prozessen. Personenbezogene Daten werden nur für die Zustellung verarbeitet und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV).
Was kostet eine Kündigungszustellung?
Der Preis hängt vom Zielort, der Eilstufe und dem gewünschten Umfang der Dokumentation ab. Eine Standard-Zustellung im Rhein-Main-Gebiet inkl. Übergabeprotokoll und Foto-Nachweis beginnt im niedrigen zweistelligen Eurobereich (zzgl. USt.; Eil- und Wochenendzuschläge nach Aufwand). Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen vorab. Anfrage stellen oder anrufen.

Kündigung zustellen –
jetzt anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihren Auftrag. Dringend? Rufen Sie direkt an – 24/7: 06003 / 999 900. Schriftliche Anfragen beantworten wir in der Regel noch am selben Werktag mit Preis und Zeitfenster.

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Diskretion
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage vertraulich – auch innerhalb unseres Teams.
* Pflichtfelder · Vertraulich behandelt · Antwort in der Regel noch am selben Werktag – dringend? 24/7: 06003 / 999 900 · Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verarbeiten (Datenschutzerklärung)

Hinweis: Greenlox erbringt Zustell- und Dokumentationsdienstleistungen, keine Rechtsberatung. Wir dokumentieren die Übergabe bzw. den Einwurf und stehen als Zeuge für den Zugang zur Verfügung. Ob ein Zugang im Streitfall als nachgewiesen gilt, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts; einen bestimmten Prozessausgang oder die Wirksamkeit einer Kündigung können wir nicht zusichern. Für die rechtliche Gestaltung und Wirksamkeit Ihres Schreibens wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung oder einen Rechtsanwalt.