Häufige Fragen
Was HR, Kanzleien und Hausverwaltungen wissen wollen.
Ist eine Zustellung durch einen Boten gerichtsfest?
Eine Botenzustellung mit ordnungsgemäßem Übergabeprotokoll gilt vor deutschen Arbeitsgerichten als belastbarer Zugangsnachweis, weil der Bote als Zeuge zur Verfügung steht und die Übergabe lückenlos protokolliert ist. Auf Wunsch nimmt der Bote den Inhalt vor dem Verschließen zur Kenntnis, um auch den Inhalt bezeugen zu können. Die abschließende Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.
Was passiert, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird?
Wir versuchen die persönliche Übergabe nach abgestimmter Strategie: gleicher Tag mehrfach, Folgetag, am Arbeitsplatz oder am Wohnsitz. Erfolgt keine persönliche Übergabe, nehmen wir auf Ihren Wunsch einen Einwurf vor – mit Foto-Dokumentation des Briefkastens (Namensschild) und protokolliertem Zeitpunkt. So ist der Einwurf in den Machtbereich des Empfängers (§ 130 BGB) lückenlos dokumentiert und der Bote steht als Zeuge zur Verfügung. Den genauen Zugangszeitpunkt würdigt im Streitfall das Gericht.
Wie schnell können Sie zustellen?
In der Region Rhein-Main meist noch am selben Tag, deutschlandweit innerhalb von 24 Stunden. Bei eiligen Fristen organisieren wir die Zustellung als Direktfahrt – Sie geben uns Bescheid, wir setzen uns in Bewegung.
Können Sie auch belegen, WAS im Umschlag war?
Auf Wunsch ja. Beim optionalen Inhaltsnachweis wird der Inhalt vor dem Verschließen nach dem Vier-Augen-Prinzip dokumentiert. So lässt sich im Streitfall nicht nur der Zugang des Umschlags belegen, sondern auch dessen Inhalt – genau die Lücke, die ein einfaches Einwurf-Einschreiben offenlässt.
Warum nicht einfach per Einwurf-Einschreiben?
Ein Einwurf-Einschreiben belegt nur, DASS ein Umschlag eingeworfen wurde – nicht von wem und mit welchem Inhalt, und der Postzusteller steht als Zeuge praktisch nicht zur Verfügung. Bei der persönlichen Botenzustellung übergibt ein namentlich benannter, als Zeuge verfügbarer Bote – mit Protokoll, Zeitstempel und auf Wunsch Inhaltsnachweis.
Bekommt der Empfänger zu sehen, was er unterschreibt?
Nein. Der Empfänger quittiert lediglich die Entgegennahme eines verschlossenen Schreibens an einem bestimmten Datum. Inhalt und Absender sind im Protokoll allgemein gehalten („verschlossener Umschlag"). Das Innere des Schreibens bleibt vertraulich. Auf Wunsch dokumentieren wir zusätzlich den Inhalt der Sendung vor dem Verschließen (Inhaltsnachweis), damit im Streitfall auch der Inhalt belegbar ist.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
Wir arbeiten DSGVO-konform mit dokumentierten Prozessen. Personenbezogene Daten werden nur für die Zustellung verarbeitet und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV).
Was kostet eine Kündigungszustellung?
Der Preis hängt vom Zielort, der Eilstufe und dem gewünschten Umfang der Dokumentation ab. Eine Standard-Zustellung im Rhein-Main-Gebiet inkl. Übergabeprotokoll und Foto-Nachweis beginnt im niedrigen zweistelligen Eurobereich (zzgl. USt.; Eil- und Wochenendzuschläge nach Aufwand). Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen vorab. Anfrage stellen oder anrufen.