Grundlage: Diese AGB basieren auf den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP Neueste Fassung – ADSP 2017), herausgegeben vom Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV). Abweichende Regelungen sind nachfolgend ausdrücklich kenntlich gemacht.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Greenlox (Inhaber: Christian Waßmann, nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Kurier- und Expressdienste, Direktfahrten, Overnight-Express, internationale Transporte, Lagerlogistik, Fulfillment sowie Spezialtransporte (insbesondere medizinische Güter und temperaturgeführte Sendungen).
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der vereinbarten Leistungen Dritte (Unterfrachtführer, Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Auftragserteilung und Auftragsbestätigung
- Aufträge können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Portal (OPAL) erteilt werden. Telefonisch erteilte Aufträge sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
- Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
- Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller von ihm gemachten Angaben (Gewicht, Maße, Inhalt, Empfängeradresse etc.) verantwortlich.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste oder der individuell vereinbarten Vergütung.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat das Gut ordnungsgemäß zu verpacken, zu kennzeichnen und alle erforderlichen Dokumente (Lieferscheine, Zollpapiere etc.) bereitzustellen.
- Gefahrgüter, verderbliche Waren sowie temperaturempfindliche Güter sind ausdrücklich als solche zu deklarieren. Für Schäden, die aus unterlassener oder fehlerhafter Deklaration entstehen, haftet der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Empfänger zur Entgegennahme der Sendung bereit und erreichbar ist.
§ 6 Haftung
Besondere Regelung (Abweichung von ADSP): Für Paket- und Overnight-Express-Sendungen ist die Haftung des Auftragnehmers auf 500 € je Sendung begrenzt, sofern kein höherer Wert ausdrücklich deklariert und eine entsprechende Wertdeklarationsgebühr entrichtet wurde.
- Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der ADSP 2017. Die Haftung für Güterschäden bei Speditionsleistungen ist auf 8,33 SZR je kg (§ 431 HGB) begrenzt.
- Für Direktfahrten gilt ergänzend das CMR-Übereinkommen bei grenzüberschreitenden Transporten.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei temperaturgeführten Transporten und medizinischen Gütern wird die Einhaltung der vereinbarten Temperaturbedingungen dokumentiert. Eine weitergehende Haftung setzt die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einer Wertdeklaration voraus.
- Schadensanzeigen sind unverzüglich, bei äußerlich erkennbaren Schäden sofort bei Ablieferung, schriftlich zu erstatten. Verborgene Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
§ 7 Lagerung
- Für Lagerleistungen gelten ergänzend die einschlägigen Bestimmungen der ADSP 2017 (Lagergeschäft).
- Der Auftraggeber erhält auf Anfrage Auskunft über seinen Bestand. Inventuren werden nach vorheriger Absprache durchgeführt.
- Das Lagergut ist vom Auftraggeber ausreichend versichert zu halten. Der Auftragnehmer haftet für Lagergutverlust oder -beschädigung nach den Regelungen der ADSP 2017.
§ 8 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht an dem in seinem Besitz befindlichen Gut ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht zur Sicherung aller fälligen und fällig werdenden Forderungen aus dem Speditionsvertrag zu (§ 464 HGB, Ziff. 20 ADSP 2017).
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter greenlox.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 10 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Friedberg/Hessen).
Ergänzende Geltung der ADSP 2017
Soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP Neueste Fassung – ADSP 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die ADSP 2017 sind beim Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) erhältlich und auf Anfrage beim Auftragnehmer einsehbar.
Greenlox · Christian Waßmann · Feldpreul 47 · 61191 Rosbach v. d. Höhe · Stand: April 2026